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Geschrieben von kikipt am 18.03.2010, 20:48 Uhr

Warum so kategorisch nein?

vorverkaufsrecht aber...
zum marktpreis also nicht das man das eben durch fiktive kaeufer runterhandeln kann (irgendeine klausel einbauen fuer den notfall?)
wuerde mal einen anwalt fragen

 
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