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Geschrieben von wassermann63 am 19.03.2010, 11:40 Uhr

vallie, wie so oft fehlt meinen postings der ganz direkte Zusammenhang ;-)))

Tatsächlich "antworte" ich auch in diesem Fall nicht im geringsten auf die gestellte Frage, sondern senfe einfach das hier herein, was mir gerade in den Sinn kommt, wenn ich die Frage lese.

Und das oben Geschriebene war so in etwa mein Gedankengang.

WEisch, seit meinem Mutterdasein beziehe ich auch Kinder in meinen Beobachtungskreis mit ein und da fällt mir auf, dass die Kinder von geschiedenen Eltern irgendwie einen Knacks haben. ISt ja auch verständlich. Das wollte ich einfach zum Ausdruck bringen - vollkommen unabhängig von der Vorkaufsrechtsfrage. In solchen Fällen kommt es sowieso früher oder später erstens anders, zweitens als man denkt. Und nur das geschriebene Wort hat Bestand.

WEnn man diese Frage "moralisch korrekt" beantwortet haben möchte, dann müsste die Antwort eigentlich lauten: bezahle dem Berkel seinen Aufwand an ARbeitsstunden und Materialeinsatz, den er geleistet hat...
und räume ein schriftliches Vorkaufsrecht ein.


LG
Jacky

 
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