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Geschrieben von Einstein-Mama am 18.03.2010, 20:26 Uhr

ich schätze, du meinst etwas völlig anderes als ein vorkaufsrecht, oder?

schon vorkaufsrecht, wenn es veräußert wird, dass ER dann berechtigt ist, es als erster angeboten zu bekommen, bzw. zu den konditionen zu erwerben, die ich anderen auch anbieten würde.

 
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