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Geschrieben von Sille74 am 28.03.2020, 23:21 Uhr

IfSG ist keine Grundlage für eine Ausgangssperre

Na ja, eine richtige Ausgangssperre haben wir ja (noch) nicht, zumindest nicht in Ba-Wü. Ob eine solche (wahrscheinlich eher nicht) oder auch die jetzt ergriffenen Maßnahmen bzw. die Rechtsverordnungen vom Infektionsschutzgesetz gedeckt sind, kann ich nicht beurteilen, da ich es ehrlich gesagt nur ganz oberflächlich überflogen habe.

Ich finde es aber viel zu reisserisch und geradezu afd-esk, jetzt rumzuplärren, der Staat handle ohne Rechtsgrundlage. Dies ist zwar natürlich nicht falsch, sollte das Infektionsschutzgesetz die Maßnhamen nicht hergeben, aber für den Normalbürger/juristischen Laien hört sich das so an, als ob wir jetzt auf dem direkten Weg zu einem autoritären Staat wären, der nichts anderes im Sinn hat, als unnötig unsere Rechte zu beschränken, was dann wieder die Verschwörungstheoretiker auf den Plan ruft. Von daher würde ich persönlich anders formulieren, wenn ich Bedenken hins. der Rechtmäßigkeit hätte (so z.B. ).

 
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