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Geschrieben von IngeA am 29.03.2020, 5:02 Uhr

non food-Läden

Die Kurzarbeit dauert ja nur so lange wie kurz gearbeitet wird. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden werden bezahlt, die nicht gearbeiteten durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Bei Erzieherinnen wie sonst wo auch.

Was natürlich nicht geht: lt. Vertrag arbeiten lassen aber nur einen Teil der Stunden offiziell aufschreiben.

Das wäre Betrug.

LG Inge

 
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