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Geschrieben von Sille74 am 28.03.2020, 19:38 Uhr

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Ich glaube nicht, dass der/ein Pandemieplan eine Rechtsgrundlage für staatliche Eingriffe sein kann. Das ist doch nur eine Handlungsanweisung, ein "Plan", wie der Name schon so schön sagt. Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Rechte der Bürger muss immer ein Gesetz sein, wobei dazu schon auch eine Rechtsverordnung ausreicht. Für eine Rechtsverordnung muss eine sog. Ermächtigungsgrundlage geben, über die nicht hinausgegangen werden darf. Wie gesagt, Rechtsgrundlage für alles (auch für die vorgeschlagenen Maßnahmen in einem Pandemieplan) ist hauptsächlich das Infektionsschutzgesetz.

 
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