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Geschrieben von DK-Ursel am 14.12.2019, 13:39 Uhr

Kinderlärm muß geduldet werden

Hej!

ich möchte sowas auch gern differenzierter sehen.
Natürlich sind menschliche/tierische Geräusche erlaubt, aber in erträglichem Umfang und an den richtigen Orten.
mir käme es bei diesem Urteil jetzt auch darauf an zu sehen, wann die Rentner / Begegnungsstätte (oder wie es sich nennt) jeweils "eingezogen sind".
Wir hatten hier den Fall,d aß jemand gegen das "wilde Glockenläuten" vor weihnachten, Ostern, Pfingsten und Feierlichkeiten wie evtl .Hochzeiten beschwert hat. Keine Chance, wer neben eine Kirche zieht, weiß, daß da Glocken bimmeln.
Dito, wer neben ein Versammlungshaus/Bürgerhaus zieht: Da wird just am Wochenende gefeiert, udn zwar große, auch mal laute Gesellschaftenb, eben weil die nicht zuhause feiern wollen oder können.
Schule. KIGA etc. - sind die vorher da und man zieht in die Nähe, hat man Pech.
Usw.
Aber:
Wenn die Rentner da schon ewig - friedlich! - wohnen und denen wird dann plötzlich sowas vor die Nase gesetzt, ist das für mich eine andere Sachlage als umgekehrt.

Und ich oute mich auch als jemand, den Kinderlärm u.U. stört:In Krankenhäusern, in der Kirche im Erwachsenengottesdienst, in manchen (Kinder)Theatervorstellungen, wo es Kinder gibt, die über Tischu dn Bänke bis auf die Bühne stürmen und das Vergüngen aller anderen schmälern, in Museen oder anderen Orten, wo ich mich gern auch mal konzentrieren und besinnen (können) möchte.

Das ist zwar eine andere Sachlage, aber eben auch unter dem Deckmäntelchen "Kinderlärm muß geduldet werden" allzu oft belächelt und toleriert, egal wie es anderen Menschen damit geht.
Toleranz ist keine Einbahnstraße.

Gruß Ursel, DK

 
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