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von Leena  am 15.12.2019, 15:37 Uhr

wobei das normaler Kinderlärm halt ist

Aber es war wohl eindeutig als "Mischnutzung" ausgewiesen, also hätte da außer einem Laden im Zweifelsfall auch ein Imbiss mit Laufkundschaft bis nachts um 1 Uhr oder eine Shisha-Bar oder eine Spielhalle oder was auch immer reinkommen können oder ein Obdachlosentreff …

Wenn man das alles nicht haben will, muss man sich vermutlich schon ein freistehendes Einfamilienhaus mit sehr großem Garten anschaffen - eher selten, mitten im belebten Stadtviertel...

Wobei es mich wundert, dass - während der Fall schon beim BGH ist - erst von Schallschutzdecke o.ä, gesprochen wird von Seiten des Betreibers.

 
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