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Geschrieben von drosera am 15.12.2019, 11:17 Uhr

Kinderlärm muß geduldet werden

Also, wenn ich mir eine Immobilie kaufe (hier: eine Eigentumswohnung) und dafür in der Teilungserklärung für das Gebäude festgelegt wurde, dass darunter ein Ladengeschäft vorgesehen ist und dort dann aber eine Kita-ähnliche Familienbegegnungsstätte inkl Wochenendbietrieb mit Tanzkursen einzieht ... Dann ist das halt persönliches Pech, wenn es deutlich lauter ist als erwartet und der Wiederverkaufswert der Wohnung ggf deutlich sinkt - also meine Anlage für das Alter ne Negativrendite erfährt? Ich kann die Rentner in ihrer Klage da schon verstehen. Die konnten mit dieser Entwicklung wohl kaum rechnen.

 
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