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Geschrieben von Berlin! am 14.12.2019, 14:23 Uhr

Kinderlärm muß geduldet werden

Ich weiß nicht, wie es in Dänemark ist.

Hier wird bei Glockengeläut tatsächlich unterschieden, aus welchem Anlass geläutet wird: wildes Gebimmel aus Spaß an der Freude muß nicht geduldet werden. Aber Läuten zum Gottesdienst etc. schon.
Aber grundsätzlich gilt: ziehe ich neben eine lärmende Einrichtung, dann kann ich mich später nicht beschweren, wenn es dann von dort lärmt.
Anders ist es, wenn der Lärm erst entsteht, nachdem ich da schon wohne. Dann kann ich schon was sagen.
Kinderlärm ist davon allerdings ausgenommen, es gibt da ein Privileg: solchen Lärm muß ich grundsätzlich dulden.

Klar stört mich Lärm auch. Aber in den von Dir beschriebenen Situationen ärgert mich nicht der Lärm von Kindern sondern eher, dass die Eltern es nicht hinbekommen, ihre Kinder im Zaum zu halten. Ich bin bei Kinderlärm wirklich deutlich toleranter. Kinder dürfen viel. Stören mich einzelne, sage ich einfach was.

Kindereinrichtungen müssen privilegiert sein. Wo sonst soll man denn seine Kinder sonst hinbringen, wenn es in Wohngebieten keine Kitas oder Schulen geben darf, weil das zu laut ist? Die bestehenden reichen dich nicht aus, um die Betreuung zu sichern.
Und Kinderlärm ist mir lieber als Lärm aus einer Bar. Oder einem Supermarkt.

 
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