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Geschrieben von Ebba am 04.08.2011, 11:52 Uhr

Mucki

meines Wissens sind die Betreuungskosten nicht vom Kindesunterhalt umfasst sondern vom Unterhaltspflichtigen zumindest anteilig zu tragen. So offensichtlich auch der BGH. Bericht über das Urteil hier:

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Vaeter-muessen-mehr-Unterha lt-fuer-Kleinkinder-zahlen_aid_703171.html

http://www.jurablogs.com/de/betreu ungskosten-kindertagesstaette-kindergarten-stellen-mehrbedarf-unterhalt-gem

 
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