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Geschrieben von Moneypenny77* am 16.10.2006, 22:31 Uhr

@Sassi

Naja, mit dem Recht ist das so eine Sache... Der Händler entscheidet, wann er Dir seine Dienstleitung anbietet (übrigens: durch das Ladenschlussgesetz reglementiert der Staat, wann Dienstleistung erbracht wird. Was geht das den Staat an???) und Du, ob Ihr zeitlich zusammenkommt ;-)

Fakt ist: wenn ich ein Dreierpack Socken brauche, packe ich dafür nicht ein Baby in den Kinderwagen und wuäle mit mich einem Kleinkind auf dem Kiddyboard durch die Stadt. Das finden die nämlich öde und ich mache auch lieber was streßfreieres mit ihnen. Also warte ich, bis sie im Bett sind und mein Mann auf sie aufpassen kann. Dann würde ich gern losziehen und sicher, da Zeit, hier und da noch schauen können und mehr als Socken kaufen.

Aber das geht ja nicht, denn ich darf ja nicht bequem einkaufen, ich soll ja mit meinen Kindern einkaufen gehen, weil's Spaß macht!

Also setze ich mich abends an den Rechner und kaufe Spielsachen, Bücher, Klamotten etc. im Internet, denn denen ist es egal, wann ich einkaufen will!

 
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