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von Leena  am 29.01.2014, 11:08 Uhr

Sind Tauschgeschäfte eigentlich legal????

Kommt doch aber arg auf die Umstände des Einzelfalls und den Fremdvergleich etc. an.

Wenn man als Nachbarschaftshilfe mal zwei Tage den Terrorzwerg hütet und als Freundlichkeit dafür sechs Kilo Bio-Wurst bekommt, fehlt es meines Erachtens an einer Einkünfteerzielungsabsicht, der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr etc., insoweit würde ich auch nicht von Einkünften ausgehen.

Wenn es dagegen heißt, man hütet jede Woche zwei Tage das Kind und bekommt dafür regelmäßig Wurst & Kartoffeln etc., dann wären es Einkünfte und mit dem Teilwert etc. in der Erklärung anzugeben.

Die Oma, die Enkelchen hütet und dafür Flur gewischt bekommt, das ist grundsätzlich familiäre Mithilfe und einkommensteuerlich grundsätzlich unbeachtlich.

Erklärte Wursteinnahmen habe ich allerdings noch nicht gesehen... ändert aber nichts an der Rechtslage.

 
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