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von Leena  am 31.01.2014, 22:14 Uhr

Werkvertrag und seine Rechtsfolgen...

Nein, dafür habe ich schon zu viele Rechtsstreitigkeiten gesehen, bei denen der Auftraggeber seinen Schwarzarbeiter verklagt hat auf Schadenserstatz, Wandlung, Minderung etc. "Ist halt Pech" - das weiß man offenbar nicht, wenn man was "selbst macht" oder eben von Freunden etc. machen lässt.

Es ist ja schon ein Werkvertrag nach §§ 631 BGB ff., der da abgeschlossen wird, und wenn man sich steuerrechtlich, aber auch sozialversicherungsrechtlich etc. vor den Rechtsfolgen "drücken" will, dann sind wir eben schon im Bereich der Illegalität.


http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html

http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__1.html

 
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