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Geschrieben von Nikas am 31.08.2013, 14:36 Uhr

Wie formulieren und nochwas...

bei der summe - also um die 10.000.- - sind 300.- und 50.- sowieso ein witz.
man muss ja nur vergleichen, mit welchen hohen reduzierungen ausstellungsstuecke und sonstige maengelteile angeboten werden.

mehr als zwei maengelbehebungsversuche muss ein kunde nicht akzeptieren. ich weiss nicht, ob das auch bei solchen faellen gilt.

ich wuerde mindestens 10% des kaufpreises zurueckverlangen, ansonsten zuruecktritt von kauf oder komplettaustausch der schadhaften teile. um verhandlungsspielraum zu haben. brief mit fallschilderung und dieser forderung an die geschaeftsfuehrung.
und dann abwarten.

 
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