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Geschrieben von Ebba am 15.12.2012, 8:19 Uhr

Wo?

Wo sind die von Dir behaupteten Ausgehzeitn geregelt? Ich kenne hier nur das JSchG. Das regelt aber nur den Aufenfhalt von Kindern und Jugendlichen ohne personensorgeberechtigte bzw, erziehungsbeauftragten Person
    § 4 Gaststätten
    § 5 Tanzveranstaltungen
    § 6 Spielhallen, Glücksspiele
    § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
    § 8 Jugendgefährdende Orte

Und ich hoffe dringend, dass hier eine Verschärfung, die sich möglicherweise auch gegen die Eltern richtet, nicht geplant ist. Habe auch bisher noch nie was davon gehört.

M.W. hat im von der OP geschilderten Fall niemand gegen irgendein Gesetz verstoßen. Alles Bestens und toll, dass der Junge und die Lehrerin so engagieren. Doof, dass das Kind sein Handy ausgemacht hatte. Das macht Töchterchen auch immer, wenn sie irgendwo ist. Ist ja meist dann auch richtig so. Nur ich rufe zu früh an, vor Ende der Veranstaltung und ich werde dann nervös und schiebe Panik, weil ich so blöd war mich zB nicht an unsere Vereinbarungen zu halten, zB abzuwarten, dass das Kind nach Ende einer Veranstaltung SMS schickt oder anruft. Die Ängste dich ich dann habe sind meist mein selbstgemachtes Problem.
Wenn ich's gar nicht aushalten kann, dann rufe ich entweder ihre Freundinnen an, die mit ihr unterwegs sind. die haben mehr Affinität zum Handy und es meist an, oder die entsprechenden Eltern. Ist aber erst einmal vorgekommen.

 
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