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Geschrieben von Leewja am 04.09.2013, 15:20 Uhr

ZEITLICH geringfügig steht da....

und bei DIR ist es bestandteil im arbeitsvertrag, das ist es aber in üblichen klinikarztverträgen NICHT.

Das hat aber auch alles relativ wenig mit der eigentlichen Frage zu tun.

Ich kann das "Geschmäckle" nachempfinden, es würde mein vertrauen aber mehr stören, wenn ein arzt auch kioskverkäufer (zigaretten, Alkohol), Zuhälter oder Drogendealer wäre....

 
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