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von DecafLofat  am 04.09.2013, 14:41 Uhr

zweiter denkfehler

er ist kein niedergelassener arzt sondern festangestellt in der klinik. abhängigkeitsverhältnis, nicht selbständig.
und in arbeitsverträgen, oder zusätzen dazu, kann der arbeitgeber jobs die im interessenskonflikt mit dem job stehen, verbieten.
ich darf zB nicht nebenher für mitbewerber versicherungen verticken gehen. bin festangestellt bei einem versicherungsunternehmen, im innendienst. die vereinbarung ist fester bestandteil meines arbeitsvertrags.
und die AP schrieb dass es um eine geringfügige beschäftigung im unternehmen der eltern ginge, dh man kann davon ausgehen auf 450 EUR basis? also, wirtschaftliches interesse dass der arzt hätte.

 
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