Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.10.2019, 12:01 Uhr

Tipps und Ratschläge, bitte...- Zwischenfrage

Na ja, dann muß sich im Zweifel das JA mit dem Anwalt rumschlagen.

Das JA rechnet einen Betrag aus und es steht dem KV frei, diese Berechnung von seinem Anwalt überprüfen zu lassen. Kostenpflichtig. Wenn die Berechnung dann abweicht, geht es im Zweifel vor's Gericht.
(Oder das JA "lenkt ein" - was ich bei unserem JA fast vermuten würde - aber dann würde ich mir ebenfalls einen Anwalt nehmen.)

@ AP:
Laß Dich von der Frau doch nicht zulabern. Umdrehen - gehen - Ende.

 
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