Für alleinerziehende Eltern

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von robinsmama2009  am 09.10.2019, 9:32 Uhr

Tipps und Ratschläge, bitte...

Guten Morgen.

Also erstens muss ich sagen, dass ich auch alles nur offiziell machen lassen würde. Geh zum Jugendamt, da gibt's ne Schwangerenberatung bzw. auch nach der Geburt kann man sich da beraten lassen und die leiten auch alles mit dir zusammen in die Wege. Das ist auch kostenlos. Stellt dein Ex sich dann quer, gehst du eben den Weg über den Anwalt. War bei mir genauso.

Als meine Tochter geboren wurde, habe ich keinen Vater angegeben, da wir ja auch nichts vorher vereinbart hatten (wir hatten uns während der Schwangerschaft getrennt und er wollte dann auch nichts mehr damit zu tun haben). Als also meine Tochter da war, stand kein Vater in der Geburtsurkunde und automatisch hatte ich auch das alleinige Sorgerecht. Ich bin dann alle oben genannten Wege gegangen und nach sage und schreibe 2,5 Jahren hat er dann endlich die Vaterschaft anerkannt. Das Sorgerecht war nie ein Thema, er hat es auch nie versucht, da er ja eh kein Interesse an seinem Kind hat.
Genau so würde ich das an deiner Stelle auch machen. Wenn dein Ex dann wirklich Interesse am gemeinsamen Sorgerecht hat, muss er es eben in die Wege leiten, sich dementsprechend verhalten, bemühen usw. Ich sehe da erstmal schwarz für ihn.

Den Unterhalt kann man übrigens auch übers Jugendamt regeln und ausrechnen lassen. Da kann man sich dann den teuren Anwalt auch sparen. Oder man schaut einfach selber mal in die Düsseldorfer Tabelle rein. Vergiss nicht, dass dir theoretisch auch Mütterunterhalt zusteht.

Die andere Sache ist die mit der Mutter, ich würde ihr sagen, dass das eine Sache zwischen dir und dem KV ist und sie sich da nicht zu sehr überengagieren sollte. Kontakt zu dem Kind kann sie ja später haben, wenn sie sich entsprechend bemüht.

LG ELisa

 
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