Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.10.2019, 10:08 Uhr

Tipps und Ratschläge, bitte...

Sag der Mutter, daß das alles eh seinen geregelten amtlichen Weg gehen wird, und sie sich daher bittedanke gepflegt raushalten darf.

Der amtliche Weg ist so: Du gibst ihn nach der Geburt als Vater an. Dann kann er die Vaterschaft entweder direkt anerkennen, oder auf einem Test bestehen. Bis zur Anerkennung der Vaterschaft steht er nicht in der Geburtsurkunde und kann genau gar nix wollen.

Den Unterhalt für das Kind berechnet das Jugendamt (und ganz sicher NICHT ein von ihm bezahlter Anwalt - der ist parteiisch).

Wenn er mag, kann er (NACH der Vaterschaftsanerkennung) das Sorgerecht beantragen. Was Du dann machst, würde ich erst entscheiden, wenn es soweit ist. Die Chancen stehen gut, daß er das eh nicht tun wird - er wäre nicht der erste, der vorher rumtönt und nachher nix tut.

Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. FALLS er das SR beantragt, brauchst Du vielleicht zehn Mal im Leben des Kindes seine Unterschrift - mehr bedeutet das im Grunde nicht. Er KANN Dir halt immer mal wieder dazwischengrätschen, wenn er das SR hat und Dich ärgern will, deswegen würde ich ihm das nicht ohne Not zugestehen, aber in den meisten Fällen ist das GSR nur eine Formalie und nicht lebensverändernd.

Den Umgang - den er ebenfalls erst nach der Vaterschaftsanerkennung fordern kann - würde ich ebenfalls über das Jugendamt regeln lassen. Seine Mutter darf sich da gepflegt raushalten. Auch hier gilt: Mit etwas Glück ist es ihm zu doof, mit Dir gemeinsam friedlich und unter Aufsicht des Jugendamtes eine Vereinbarung zu treffen - dann beläßt Du es dabei, und gut is'. Wenn er sich wider Erwarten darauf einläßt, solltest Du aber schauen, daß Du jemanden an Deiner Seite hast. Die Mitarbeiter vom Jugendamt können einschüchternd sein.

 
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