Geschrieben von luvi am 25.05.2023, 21:51 Uhr |
Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld
Hallo,
Ich würde mit der Krankenkasse telefonieren.
Ich vermute dein Arbeitgeber hat was bei der Meldung falsch gemacht.
LG luvi
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- Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Lara127 25.05.23, 17:11
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - luvi 25.05.23, 21:51
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Ariadne77 28.05.23, 23:50
- wie können Leistungen denn ruhen ? - Ellert 29.05.23, 8:52
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