Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Ariadne77 am 28.05.2023, 23:50 Uhr

Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld

Leistungsruhen hat man bei Beitragsschulden. Wenn du eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbarst und die ersten beiden Raten pünklich gezahlt werden, wird das Ruhen rückwirkend zum Zeitpunkt der Ratenvereinbarung aufgehoben und das Mutterschaftsgeld wird nachgezahlt.
Mit dem Arbeitgeberzuschuss hat das Leistungsruhen meiner Meinung nach nichts zu tun.

 
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