Geschrieben von Ariadne77 am 28.05.2023, 23:50 Uhr |
Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld
Leistungsruhen hat man bei Beitragsschulden. Wenn du eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbarst und die ersten beiden Raten pünklich gezahlt werden, wird das Ruhen rückwirkend zum Zeitpunkt der Ratenvereinbarung aufgehoben und das Mutterschaftsgeld wird nachgezahlt.
Mit dem Arbeitgeberzuschuss hat das Leistungsruhen meiner Meinung nach nichts zu tun.
- Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Lara127 25.05.23, 17:11
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - luvi 25.05.23, 21:51
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Ariadne77 28.05.23, 23:50
- wie können Leistungen denn ruhen ? - Ellert 29.05.23, 8:52
Bausparvertrag
Krankmeldung nicht abgegeben
Elterngeld: Antrag Verzicht Ausklammerung Mutterschutz
Abfindung Elterngeld plus
Vor- und Nachteile: Online-Bank / Direktbank vs. Sparkasse
2 Jahre Elternzeit...
Elterngeld ? Arbeitsvertrag endet währenddessen
Freiwillige Versicherung?
Fahrtkostenerstattung - Gehaltsumwandlung