Geschrieben von Ellert am 29.05.2023, 8:52 Uhr |
wie können Leistungen denn ruhen ?
Meine Tochter bei der TK bekam problemlos Mutterschutzgeld
nach Einreichen der entsprechenden Bescheinigungen,
sie war auch im Beschäftigungsverbot und Leistungen liefen normal weiter
Arztbesuche etc muss die TK ja auch zahlen
Zahlt denn Arbeitgeber wenigstens, da hatte meine Probleme denn dessen neue Software zahlte nur bis zum Mutterschutzbeginn - hatte vergessen das umzustellen ( gabs aber dann natürlich weiter auch rückwirkend)
- Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Lara127 25.05.23, 17:11
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - luvi 25.05.23, 21:51
- Re: Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld - Ariadne77 28.05.23, 23:50
- wie können Leistungen denn ruhen ? - Ellert 29.05.23, 8:52
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