Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von wailord am 11.03.2021, 18:31 Uhr

sehe ich das zu eng?

Hort. Beide Jungs sind normalerweise dort. jetzt war ja alles zu. als die Schulen im Wechselunterricht öffneten, gab es dann weiterhin Notbetreuung. die haben wir aber nicht in Anspruch genommen. im letzten Lockdown war es so, dass der Hort dann nur für die NB Kinder war. Wir hörten vom Hort gar nix. Sie zogen Gebühr ein inkl Essen, sodass ich fragte, warum das so sei, da ich ja keine Leistung hatte. Heute rief die Dame an und sagte, der Hort sei ja seit gut 2 Wochen für alle geöffnet. uns wurd das aber nicht mitgeteilt. null Kommunikation. Ich bat um die Satzung nochmal, da ich die, die wir 2016 unterschrieben hatten, auf die Schnelle nicht fand. Sie schickte das und ich merkte, dass das eine aktualisierte Fassung war, stand september 20. auch hier bekamen wir eltern nichts mit. sehe ich das zu eng, als dass ich erwarten kann, dass der hort mit uns kommuniziert, wie sie geöffnet haben und dass wir eine Änderung einer unterschriebenen Satzung doch bitte unaufgefordert vor Gültigkeit erhalten? versteh das irgendwie gar nicht. Habe das neue ja auch gar nicht unterschrieben, geschweige denn gelesen. erst heute, und es wurde ntürlich um corona erweitert. Gilt lustig schon ein halbes Jahr..hmmm

 
9 Antworten:

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von DecafLofat am 11.03.2021, 18:39 Uhr

ja, das siehst Du zu eng. Meiner Meinung nach ist Wissen keine Bringschuld, sondern in diesem Fall eine holschuld. Und wenn die Schulen wieder auf haben (sei es auch nur im Wechsel Unterricht) kannst du davon ausgehen, dass auch der dazugehörende Hort geöffnet hat. Und zum Thema satzungsänderung: diese musst du gar nicht zustimmen, die wird festgelegt und ausgehängt zur Kenntnisnahme, ist aber als Bestandteil eures betreuungs -Vertrags zu sehen.
allerdings frage ich mich schon, wieso keiner auf die Idee kommt, bei euch anzurufen. Wenn du die Kinder nicht explizit abgemeldet hast, dann müssten sie doch davon ausgehen, dass die Kinder kommen? Und auch entsprechend Essen bestellen? Und wenn das Kind eben nicht auftaucht, bei unserem Hort (meine Kinder sind zwar nicht mehr drin) würden die Eltern sofort informiert wenn die Kinder nicht auftauchen bzw in einem Fall auch sofort mal die Polizei. Das Kind war eine dreiviertelstunde verschollen. (Im zeitschriftenladen gegenüber hat es sich in den ganzen Regalen mit den Topmodel Sachen von Depesche fest geguckt)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von Lovie am 11.03.2021, 18:52 Uhr

Nein, da würde ich mal lustig rückbuchen lassen.

Einseitige vertragsänderungen müssen mitgeteilt werden.

Wäre ja noch schöner. Sonst schließe ich demnächst mal nen Vertrag ab, wo ich 10 Euro für Leistung X verlange, buche dann 200 Euro ab und dann sag ich, hups, hab ich den Vertrag geändert, hätten se sich halt besser informieren müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von Berlin! am 11.03.2021, 18:52 Uhr

Ob Du das zu eng siehst?
Kommt darauf an, ob Du auch sonst erwartest, über alles informiert zu werden statt Dich selbst zu informieren.

Und schau mal in Euren vertrag, ich kann mir gut vorstellen, dass da drin steht "es gilt die Satzung in der jeweils aktuellen Fassung".
Und die findest Du mit Sicherheit auf der HP des Horts. Wie die übrigens Infos.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von bellis123 am 11.03.2021, 19:03 Uhr

"Und wenn die Schulen wieder auf haben (sei es auch nur im Wechsel Unterricht) kannst du davon ausgehen, dass auch der dazugehörende Hort geöffnet hat."

Das stimmt nicht zwangsläufig. Bei uns gibt es nach wie vor keinen Hort (nur Notbetreuung).

Nichtsdestotrotz hätte man als Eltern nachfragen können, ob Betreuung im Hort zur Verfügung steht, wenn so ein wesentlicher Lockerungsschritt in Kraft tritt. Dass die Satzung eine neue Version hat, sagt auch erstmal nichts darüber aus, ob es (wesentliche) Änderungen gab.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von wolfsfrau am 11.03.2021, 19:06 Uhr

Satzungen sind keine Verträge.
Irgendwo werden die auch bekannt gemacht. Da muss man sich selber informieren.

Ansonsten: ich hätte spätestens dann nachgefragt, wenn meine Kinder wieder Präsenzunterricht gehabt hätten.
Das Informationen besser fließen könnten ist klar, aber nachfragen im Rahmen des Machbaren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von Trini am 11.03.2021, 19:11 Uhr

Wie ist denn die Trägerschaft?
Satzung klingt irgendwie nach Verein. Und da werden Satzungen ja bei der Mitgliederversammlung verabschiedet. Warst du da nicht?

In Sachen Öffnung in Corona-Zeiten bin ich bei den Anderen. Wenn die Schule öffnet, fragt man doch nach, wie das mit dem Hort ist.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von sunnydani am 11.03.2021, 19:40 Uhr

Bei uns wurde vom Hort immer eine Information über unsere Schulplattform,
mit der auch Onlineunterricht stattfand, ausgeschickt, wie sie wann für wen geöffnet haben. Ich wusste also immer über alles Bescheid.
Hätten sie es nicht ausgeschickt, hätte ich aber nachgefragt, da ich die Nachmittagsbetreuung an zwei Tagen die Woche fix brauche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von Tini_79 am 11.03.2021, 22:34 Uhr

Ich denke mal, es ist ja eine staatliche Schule, kein Verein, bei dem ihr Mitglieder seid und über die Satzung zu entscheiden hättet? Änderungen stehen eigentlich im Amtsblatt, hier zumindest. Auch bei Änderungen in anderen Satzungen wirst du ja nicht persönlich schriftlich informiert (Baumschutzsatzung, Hundesteuersatzung, Straßenreinigungssatzung - die hast du garantiert alle nicht unterschrieben).

Die Erstattung der Beiträge war zumindest im 1. LD nur Kulanz, also kann es nun ebenso sein, dass Beiträg anfallen, oder? Wie viele mussten das Fitnessstudio weiterzahlen etc.

Dass der Hort wieder geöffnet ist, hätte dir persönlich mitgeteilt werden sollen? Ich denke, da erwartest du zu viel. War das nicht aus den Regelungen für euren Kreis ersichtlich? Oder von der Homepage?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sehe ich das zu eng?

Antwort von luna8 am 12.03.2021, 5:34 Uhr

Hast du da mal ne Quelle?

Interessiert mich nur deshalb, weil mein Mann vor einem seiner Läden nen Bankomat hat aufstellen lassen, und die jetzt ( wg C-19) selbstständig die Mietzahlungen gekürzt haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.