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Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 12:10 Uhr

Ach bitte Johanna

Zitiere mal bitte Urtiele, die nicht zum Erfolg führen,

Ich kenne eines aus Stuttgart, Dort hatten die Eltern allerdings bereits eine private Betreuung wohin das Kind schon seit einiger Zeit auch ging und die Mutter war nicht berufstätig. Wobei es auch die Frage bleibt, ob so ein Urteil einer Überprüfung durch eine höhere Instanz stand halten würde, etliche Stimmen in der Literatur bezweifeln das stark.

Les doch mal auch bitte deinen eingenen Link. Eltern haben kein Anspruch auf dem WUNSCHKITA, aber sehr wohl Anspruch auf eine Betreuung. Und das klagen oft nicht zum Erfolg führt steht dort überhaupt nicht.

Natürlich führt eine Klage nicht zum "Herbeizaubern" eines Platzes. Aber sehr häufig wird sich doch auf wundersamer Weise doch noch einen Platz finden, wenn man mit Klage droht. Und wenn gar nichts geht, dann können die Eltern das Kind in eine private Einrichtung anmelden - oder z.B. eine Nanny beauftragen - und die Mehrkosten einklagen.

Ich weiß, dass Du generell gegen U3 Betreuung bist, aber verbreite hier bitte keine falsche Informationen über den Rechtsanspruch und mache es auch bitte nicht madig. Das ist ärgerlich und verunsichert Mütter nur, die hier lesen und vielleicht Rat suchen.

 
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