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Geschrieben von Johanna3 am 11.11.2013, 12:27 Uhr

entspricht Tatsachen

Hallo,

ja, einen Bedarf schon aber nicht auf einen Ganztagsplatz.

Sogar Anwälte raten oft von einer Klage ab, da die Erfolgsaussichten nicht hoch sind.

Im Gesetz steht nicht, wie viele Stunden ein Kind betreut werden muss. IN AUSSICHT HABEN heißt letztlich nichts. Dann klappt es halt bei einigen nicht, dass Kind hat aber trotzdem den Ganztagsplatz, den jemand anderes nicht mehr bekommen kann. Es gibt auch schon Gerichtsurteile aus denen hervorgeht, dass, bei EINEM voll arbeitenden Elternteil dem Lind kein Ganztagsplatz zusteht.

Freundliche Grüße

Johanna

 
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