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Geschrieben von Fuchsina am 09.11.2013, 23:47 Uhr

FALSCH!!

Ganz falsch!!

Im Gesetz steht explizit NICHT; dass nur 20 bis 25 Stunden Unterbringung angeboten werden müssen sondern dass es BEDARFSGERECHT sein muss! Sprich einer Vollzeit arbeitenden Mutter kann gerade NICHT mit einem Halbtagsplatz "abgespeist" werden.

Auch ist es FALSCH, dass die Einrichtung am anderen Ende der Stadt sein darf. Auch hier gibt es - aus Rheinland Pfalz - z.B. klar formulierte Urteile dazu.

Bitte informiert Euch, bevor Ihr den Rechtsanspruch "madig" macht, bzw. behauptet es würde nichts bringen. Die AP muss hier ganz klar den Rechtsanspruch geltend machen!!

 
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