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Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 12:43 Uhr

entspricht Tatsachen

Welche Anwälte raten ab? Bitte Johanna, jetzt wird es albern.

Ich bin zum einen zufällig zumindest enfternt aus dem Bereich, zum anderen war ich selber bei einer Anwältin wegen des Rechtsanspruches.

Es ist wirklich nervig, dass Du hier Behauptungen aufstellst die schlichtweg nicht stimmen und nicht in der Lage bist zuzugeben, dass Du einfach mal falsch lagst.

Im Gesetz steht explizit NICHTS über Umfang des Rechtsanspruches. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Betreuung bedarfsgerecht sein muss. Der Bedarf richtet sich nach der Situation der Eltern. Wenn eine alleinerziehende Mutter eine Vollzeitausbildung in Aussicht hat ist es selbstverständlich nicht bedarsgerecht, wenn sie einen Halbtagsplatz bekommt.

Es gibt zu U3 Rechtsanspruch bislang nur recht wenige Urteile. Es gibt ein Urteil aus Stuttgart, wonach dem Kind ein Ganztagsplatz verwehrt wurde, aber zum einen ging das Kind schon eine Weile in eine private Einrichtung zum anderen hat m.W.n. die Mutter gar nicht gearbeitet. Dennoch ist es sehr fraglich, ob ein solches Urteil die Überprüfung vor einem höheren Instanz standhielte, daran wird eher gezweifelt.

Ich sehe aber, dass die Diskussion hierüber mit Dir keinen Sinn macht. Du bist so verblendet von Deiner generellen Einstellung zur U3 Betreuung, dass Du einfache Fakten nicht an Dich heranlassen willst. Schade.

 
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