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Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 12:46 Uhr

Das ist der Punkt Johanna

"Mich stört es wie andere Gesetze ausgehebelt werden um Kinder mit noch weniger Personal auf noch engerem Raum betreuen zu lassen"

und genau deswegen bist Du jetzt nicht in der Lage zuzugeben, dass Du einfach falsch liegst. Der Rechtsanspruch IST ein guter Tool, es bringt den Eltern sehr viel, es ist NICHT auf pauschal 4 Stunden begrenezt und es stimmt NICHT, dass eine Klage nichts bringt. DAS alles steht auch so in dem von Dir zitierten Artikel, aber scheinbar greift hier auch der Grundsatz "man liest sich nur das heraus, was man herauslesen will".

In Deinem Fall ist das: "U3 Betreuung ist böse, ein Rechtsanspruch das Eltern eine U3 Betreuung garantiert muss also auch böse sein, deswegen muss es so sein, dass es nichts bringen darf".

 
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