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Geschrieben von Gucci75 am 19.07.2015, 11:31 Uhr

Ab 15Jahren gilt man im SGB II als erwerbsfähig...

...und könnte sogar Haushaltsvorstand sein.
Mit 6 eingeschult ist man mit 15 und der Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) auf der Suche nach einer Lehrstelle. Ggf. mit Hilfe der Arge. Und so sehe auch ich keine Sanktionierung. Termine einhalten gehören schlichtweg zu den Dingen, die man voraussetzen darf. Das ist ja jetzt keine herausragende Leistung gefragt.
Und zu Zuzahlungsbefreiung wurde ja schon geschrieben.

 
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