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Geschrieben von Dreamie0609 am 19.07.2015, 14:26 Uhr

Sehe ich anders

Mit 15 Jahren ist man nicht erwachsen, denn der Gesetzgeber hat schließlich ein Alter festgelegt, ab dem Menschen fähig sind, die Folgen ihrer Handlungen abzusehen und die Konsequenzen zu tragen. Und das ist mit 18 und nicht mit 15.

Außerdem haben die Eltern dafür zu sorgen, dass es dem ,,Kind'' gut geht und es zum Arzt kommt, wenn es krank ist. Wie können sie das, wenn das Kind nicht versichert ist und durch den Hartz 4 Bezug vermutlich nichts Erspartes vorhanden ist?

Generell bin ich schon der Meinung, dass es selbstverständlich ist, zu einem Termin zu erscheinen, aber wenn ein ,,Kind´´ aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheint, darf ihm die Grundversorgung nicht verwehrt werden.

 
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