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Geschrieben von shinead am 20.07.2015, 8:42 Uhr

Unsinn

>>was sie natürlich nicht kann.

Bekommt man nicht ein Taschengeld beim FSJ?
Anderenfalls kann sie das über Dich. Du bist ihr gegenüber nämlich zum Unterhalt verpflichtet.

Im H4-Satz sind pro Monat 17,16 für Gesundheitspflege vorgesehen. Das macht pro Jahr über 200 Euro. Damit hat auch ein nicht-chronisch-Kranker seine Befreiung durch.

 
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