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Geschrieben von HellsinkiLove am 19.07.2015, 0:26 Uhr

naja nicht so ganz

die krankenkassenbefreiung geht z.b. dann nicht mehr automatisch auf das kind über.
wenn die familie den betrag von 1 bzw 2 % eigenanteil erreicht hat und die befreiung für den rest des jahres kommt, geht der teenie dann leer aus.
dieser muss dann selber erstmal diese summe erreichen.
das heisst auf jeden fall doppelte belastung für die familie

und wie dort auch zu lesen steht fällt dann bei einer sanktionierung der krankenschutz weg der in einer familienversicherung gegeben ist.

also mit 18 und völljährigkeit könnte ich das vielleicht noch nachvollziehen aber mit 15? wenn man u.u. noch schulpflichtig ist?

 
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