Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Gucci75 am 19.07.2015, 16:48 Uhr

Sehe ich anders @ Dreamie0609

Ich habe nicht geschrieben, dass man 15 erwachsen ist, sondern erwerbsfähig. Jeder Azubi mit Azubigehalt ist selbst Mitglied einer KV.
Dann kann doch auch ein 15 selbst Mitglied einer KV sein, der Beitrag wird im Fall von SGB II-Leistungsbezug sowieso durch den Träger der Leistung gezahlt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.