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Geschrieben von shinead am 19.07.2015, 16:41 Uhr

Aber doch nicht doppelt!?!

Ich sehe jetzt den Zusammenhang auch nicht. Ohne Einkommen (z.B. als Schüler oder in schulischer Ausbildung) liegt auch über 18 die Belastungsgrenze bei 0 Euro. (2% von 0 Euro Einkommen sind 0 Euro)

Als Auszubildener muss man sich eh selbst versichern. Und das Studium zahlt die Arge m.E. auch nicht - als muss man selbst arbeiten gehen, daher wäre man hier auch aus der KV raus.

Ich finde es immer noch nicht dramatisch.

 
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