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Geschrieben von Ebba am 24.01.2014, 20:07 Uhr

Bei uns in der Klinik war es so,

Die originalunterlagen müssen selbstverständlich nicht herausgegeben werden. Es besteht ein Einsichtsrecht. Nach meiner Erinnerung besteht damit auch ein Recht Kopien zu fertigen. Natürlich kostet das Geld, aber meist geht es ja auch genau darum, wenn Familienangehörige Verstorbener Akteneinsicht wünschen. Vermutete Behandlungsfehler und daraus resultierend Schadensersatzansprüchen und die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung des behandelnden Arztes.
Ob der Angehörige dann die Akten inhaltlich verstehen kann oder nicht kann selbstverständlich keinen Einfluss auf sein Einsichtsrecht haben, das wäre ja noch schöner. Dann dürfte auch kein Patient in seine Akte gucken ... In aller Regel wird der Angehörige die Akte dann schon mit einem Fachmann durchsprechen, ein Gutachten beauftragen u.a.

 
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