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Geschrieben von Nikas am 24.01.2014, 18:35 Uhr

Einsichtsrecht? Jein!

oja - III:

"...Darüber hinaus ist stets auch das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen in seiner Ausprägung als informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten..."

Ja, das ist nachvollziehbar. Aber endet es nicht dort, wo es u.U. Pfuscher schützt? Wäre es nicht auch im Interesse des postmortalen Persönlichkeitsrechts, dass jene belangt werden? Und so könnte man endlos hin- und her- und weiterargumentieren.


Diffiziles Terrain....diese Aktenlage....schwante mir gleich....

 
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