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Geschrieben von joso1 am 24.01.2014, 17:48 Uhr

Es gibt KEIN Recht auf Herausgabe

Ausser der Patient hattte dies schriftlich verfügt.


Bsp.: Erst kürzlich kam der Mann einer verstorbenen Pat und wollte die Akte. Zufälligerweise wussten wir, dass das Paar seit 12 Jahren getrennt mit verschiedenen Partnern lebte und keinerlei guten Kontakt hatte. Die Frau sogar ( nur mündlich) uns Ärzt informierte , dass sie keinerlei Angaben an ihren "Nochehemann" wünsche- daran haben wir uns zu halten. Die Eheleute waren nur aus finanziellen Gründen ( hatten ein gemeinsames Geschäft) nicht geschieden!!!! wg der teils unmündigen Kinder
lG J

 
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