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Geschrieben von ursel am 24.01.2014, 17:15 Uhr

Jetzt hab ich auch mal eine ärztliche Frage - Herausgabe von Krankenakten

Hallo,

wenn der Hinterbliebene einen Erbschein hat, müßte es rechtlich so sein, dass der Arzt auch die gesamten Unterlagen rausrücken muss.

 
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