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Geschrieben von Ebba am 24.01.2014, 21:06 Uhr

Bei uns in der Klinik war es so,

Ach so. Na, dann bietet man ihnen eben, so ein Einsichtsrecht nachvollziehbar ist, an, die Akten für sie zu kopieren oder einzuscannen u. per Mail zuzusenden. Selbstverständlich kann die Klinik bzw der behandelnde Arzt prüfen, ob irgendetwas gegen ein Einsichtsrecht spricht. Ganz sicher spricht nicht dagegen, dass die Angehörigen Behandlungsfehler vermuten ;-).

 
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