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Geschrieben von Nikas am 24.01.2014, 16:35 Uhr

Jetzt hab ich auch mal eine ärztliche Frage - Herausgabe von Krankenakten

Ergänzung: Im konkreten Fall ist es so, dass der Hausarzt den hinterbliebenen Ehepartner mündlich in der Praxis beschieden hat, dass er die Unterlagen nicht herausgibt und auch nicht herausgeben muss.

 
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