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Geschrieben von Caot am 26.06.2020, 13:31 Uhr

das ist doch ganz „einfach“ ....

..... Ihr im Haus kennt das Problem. Bei einer WEG schickt Ihr einen Brief an den Verwalter, alle unterzeichnen und hängen die Protokolle der Ruhestörung dran. Du schreibst an deinen Eigentümer und bittest um Klärung. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe, auch für den Störenfried.

Du protokollierst immer, wenn Ihr etwas hört und was Ihr hört und bittest, die Mitbewohner, die es auch stört, das ebenfalls zu tun.

Hört der Störenfried nicht auf, wird abgemahnt über die WEG-Verwaltung. Hilfreich wäre, bei Ruhestörung, in der Tat, die Polizei ein, zweimal zu rufen. Das musst Du halt mal tun.

Du könntest die Miete mindern. Wäre auch eine Möglichkeit. Musst den Mangel aber vorher anzeigen und um Behebung bitten.

Ich würde das jetzt mal gegenüber dem Verwalter und dem ET anzeigen und dann schauen was passiert.

 
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