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Geschrieben von Caot am 26.06.2020, 15:29 Uhr

Mangel anzeigen, Zeitraum zur Mangelbeseitigung stellen, dann erst Miete mindern .....

...... und das schriftlich. Ein Gespräch ist super, eine höfliche Bitte erst recht, aber letzten Endes zählt nur der schriftliche Zugang eines Schreibens. Auch der Zeitraum der Mangelbeseitigung muss angemessen sein. Wenn ich einen Mangel schon „Jahre“ ertrage, kann ich nicht innerhalb von 2 Tagen, um Behebung dessen bitten (das nur zur Information). Und ich muss mitarbeiten. Das geht mittels Protokollierung und durch Zeugen.

Wenn sich dann nichts ändert, darf ich die Miete mindern.

 
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