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von MartaHH  am 27.02.2014, 10:58 Uhr

das sehe ich ähnlich wie SEAGLD

seht euch den Grundbucheintrag genau an. Es ist selten, dass ein Eigentümer alle Rechte an einen Nachbarn abtritt. Ein Wegerecht für den einen muss nicht heißen, dass der andere den Weg nicht mehr nutzen darf. Du schreibst ja, dass ein Durchkommen möglich ist trotz Tonnen - es ist sehr fraglich, ob der Nachbar das Recht auf die volle Breite hat.
Genau kann das aber z.B. (wenn ihr nicht gleich zum Anwalt wollt) der Notar klären, der auch den Wortlaut aus dem Vertrag kennt. Der ist vielleicht so nett und setzt dann mit einem Schreiben den Nachbarn in Kenntnis.

 
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