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Geschrieben von tanzmit am 26.02.2014, 22:13 Uhr

der Weg ist euer Eigentum?

Der Weg gehört komplett zu unserem Grundstück, auf der einen Seite ist die Mauer zum Nachbarhof, auf der anderen Seite unsere Hauswand. Wenn ich die Möglichkeit hätte, die Tonnen problemlos woanders auf meinem Grundstück zu lagern, täte ich das ja, aber da gibt es nur die Stufenversionen...
Der Nachbar pocht darauf, dass wir den ganzen Weg jederzeit freizuhalten hätten, folglich, obwohl unser Grundstück, da unsere Tonnen nicht stehen dürfen. Richtig ist, mit einer Schubkarre (Schürgerecht) kommt man an den Tonnen nicht vorbei, da die aber nicht in den Boden zementiert sind, könnte man die ja dann zur Seite stellen oder notfalls klingeln, damit wir die zur Seite stellen. Sehe ich das eigentlich richtig, wenn im Grundbuch nur die EIGENTÜMER des Flurstückes als Berechtigte stehen, dass dessen MIETER dann kein Recht auf diesen Weg haben? So dass man da vielleicht eine Einigungsgrundlage hätte?
Im Grundbuch steht, so wie ich das sehe, auch noch ein Fahrrecht von 1968 - wie sollen auf etwas mehr als auf 1m ein Fahrrecht ausgeübt werden können?

Liebe Grüße

 
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