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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.02.2014, 6:24 Uhr

Das stimmt so pauschal einfach nicht

Ohne den Link gelesen zu haben: Es gibt zum Beispiel im Arbeitsrecht ein Gewohnheitsrecht. Wenn der AG zum Beispiel jedes Jahr Weihnachtsgeld zahlt, wird es zum Gewohnheitsrecht und er kann das nicht einfach stoppen. Deswegen wurde bei meinem alten AG bei Sonderzahlungen immer sehr kompliziert darauf hingewiesen, daß mit der Zahlung keine Rechtsverbindlichkeit begründet wird.

Wie das bei Wegerecht ist kann ich nicht sagen. Aber ganz pauschal jede Form von Gewohnheitsrecht auszuschließen halte ich für gewagt.

 
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