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Geschrieben von Chrissie3 am 27.02.2014, 7:26 Uhr

Nachtrag

Ich habe nicht alle Antworten gelesen, sorry daher, falls es schon geschrieben steht:

Du musst zwingend ins Grundbuch Einsicht nehmen und da auch die Urkunde ansehen, in der das Wegerecht beschrieben wird.

Zunächst mal ist Euer Grundstück Euer Grundstück und in der Regel bedeutet Wegerecht, dass der Nachbar diesen Weg nutzen kann, um über Euer Grundstück zu gehen/zu fahren um von A nach B zu kommen, nicht aber, um seine Tonnen dort aufzustellen. Das wäre für mich mal der erste Anhaltspunkt.

So wie ich Dich verstanden habe, hat er das Wegerecht auf Euerm Grundstück und nicht umgekehrt, oder? Also ab zum Grundbuchamt und erstmal gucken, wie das Wegerecht ausgestaltet wurde und ob überhaupt ein Nutzungsrecht z. B. für das Abstellen von Mülltonnen vereinbart wurde. Wenn nein, dürft ihr Eure Tonnen abstellen wie ihr wollt und er nicht. Bei Euch halt nur so, dass ggf. die Benutzung des Weges für Euern Nachbarn weiterhin möglich sein muss, auch wenn ihr Tonnen dort abstellt.

Wenn Ihr die Unterlagen habt, ab zum Anwalt und Beratung einholen. Ich würde aber nicht gleich den Anwalt los legen lassen, sondern mit dem Wissen, dass man dann hat, nochmals versuchen, sich gütlich mit dem Nachbarn zu einigen.

Viele Grüße
Chrissie

 
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