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Geschrieben von Daffy am 27.02.2014, 9:06 Uhr

Wegerecht loswerden?

Also ich würde davon ausgehen, dass das Wegerecht zur Nutzung des gesamten Weges berechtigt und fände es ärgerlich, wenn der Eigentümer dann beschließen wollte, dass mir die halbe Breite zu reichen hat. Wenn z.B. der Fahrradanhänger hinter dem Haus stehen soll und das der Zugang ist?! Der Nachbar wird auch an seine zukünftigen Mieter denken; die dürfen sich dann zurückerobern, was er leichtfertig erlaubt hat.

Könnt Ihr die Tonnen nicht VOR dem Haus aufstellen, vielleicht in einem kleinen Unterstand?

 
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