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von SchwesterRabiata  am 29.01.2013, 16:19 Uhr

Die aktive Tötungshandlung....

empfinde ich also einen Schritt, der über eine indirekte Tötung hinaus geht.
Aber das ist eine reine persönliche Empfindung.
Es ist natürlich ein feiger Akt ein Haus anzuzünden, keine Frage, aber z.B. die Finger um einem Hals zu legen und zuzudrücken dafür muß man alles ausblenden können, ein für mich wirklich vorzustellende Überwindung!

Es wird immer wieder Verbrechen geben, wo man als "Zuschauer" in Rachegedanken schwelgt...aber es gibt auch da den Unterschied zwischen Momenten wo man sich kurz etwas wünscht oder vorstellt bis hin zum ernsthaften Gedanken und Erwartung an eine Strafe...

Ansonsten seh ich es so, ich könnte zu keiner Strafe stehen, wo ich nicht selbst in der Lage zu wäre sie zu vollstrecken... und nein, ich könnte keine Todesstrafe vollziehen....

 
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